Der Tunnelbeschränkungscode im Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) regelt, welche Gefahrengüter einen Tunnel passieren dürfen.

Teil der ADR

Der Tunnelbeschränkungscode ist seit Veröffentlichung der ADR 2007 Bestandteil dieser und unter Kapitel 8.6 aufzufinden. Zusätzlich wird im Kapitel 3.2 (Tabelle A) des ADR jedem Stoff ein Tunnelbeschränkungscode zugeordnet. Dort steht dieser in Spalte 15 der Tabelle, in Klammern, unter der jeweiligen Beförderungskategorie.

Zweck des Tunnelbeschränkungscodes (TBC)

Der Tunnelbeschränkungscode wurde eingeführt, nachdem einige gefährliche Unfälle mit Gefahrguttransporten in Tunneln (z. B. im Tauerntunnel) passierten. Tunnel werden in insgesamt fünf Kategorien (A–E) klassifiziert und durch das Verbotszeichen 261 der StVO beschränkt.

Siehe auch: Tunneltechnik, Beispiele für Tunnelsicherheit

Tunnelkategorie

Generell gilt, je höher die Tunnelkategorie, desto strenger die Beschränkung für transportierte Güter. Die Beschränkungsklasse wird bei allen Kategorien außer A durch ein Zusatzschild zum Verbotszeichen 261 angezeigt.

Stufen des Tunnelbeschränkungscodes

Quellen


Tunnelwartung B11 für uns

Tunnelbeschränkungscode ADR für Gefahrgut ProSafeCon

Tunnelgebühren beim Herrentunnel

Tunnelverkehrszeichen

tunnelbeschraenkungscode [Das GEFAHRGUTBERATERWiki]