Als Das Rheinische Grundgesetz (Et rheinisch Jrundjesetz), auch et kölsche (= kölnische) Jrundjesetz, wird eine Zusammenstellung elf mundartlicher Redensarten aus dem Rheinland bezeichnet, die Konrad Beikircher in seinem Buch Et kütt wie et kütt – Das Rheinische Grundgesetz im Jahr 2001 veröffentlichte. Die ursprünglichen Autoren wie auch die Entstehungszeit dieser Grundsätze sind nicht bekannt. Bereits 1533 meinte aber Heinrich Cornelius Agrippa von Nettesheim: „Ein gemein Sprichwort ist, so oft sie wellen einen nerrischen plötzigen anschlag anzeygten, das sie sprechen: Es ist ein Cölnisch gebott oder ein Cölnischer Rahtschlag.“
Et Rheinisch Jrundjesetz
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