Das Kabinett Braun III bildete die Preußische Staatsregierung von April 1925 faktisch bis Juli 1932. Danach bestand es ohne reale Macht bis April 1933 weiter.

Mitglieder

Am 19. Mai 1932 trat das Staatsministerium in seiner Gesamtheit zurück und führte die laufenden Geschäfte gemäß Art. 59 Abs. 2 der Verfassung weiter.

Nach dem „Preußenschlag“ am 20. Juli 1932 verlor das Staatsministerium die faktische Regierungsgewalt. Der Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich urteilte nach dem Rechtsstreit Preußen contra Reich am 25. Oktober 1932, dass die Regierung Braun unrechtmäßig abgesetzt worden war und weiterbestehe. Preußen dürfe im Reichsrat oder sonst gegenüber Reich oder Preußischem Landtag nicht von der kommissarischen Verwaltung vertreten werden.

Siehe auch

  • Freistaat Preußen#Höhepunkt der politischen Stabilisierung

Weblinks

  • Eintrag. gonschior.de

Einzelnachweise


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